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Österreichs beliebteste Familienseiten

Neues aus dem DieMucha-Forum

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Thomas, 4
Der vier Jahre alte Thomas und sein kleiner Bruder Maximilian, 2, sind alleine im Wohnzimmer. „Ok“, ruft Thomas. „Ich will spielen. Wer will mit mir mitspielen?“ „Ich!“ ruft Maxi begeistert und läuft sofort zu Thomas. Dieser macht eine abwehrende Handbewegung und sagt: „Nein, nicht schon wieder du.“
Nina, 4:
Ninas Vater arbeitet von zu Hause aus. „Papa, hast du schon Feierabend?“, fragt Nina nach dem Mittagessen. „Nein.“ „Hast du Feierabend“, fragt Nina um 14 Uhr. „Nein, leider“, seufzt Papa. „Hast du Feierabend?“, fragt Nina um 15 Uhr. „Ja“, sagt Papa, legt eine Pause ein und spielt mit Nina.
Laura, 8
„Der Mond ist viel kleiner als die Erde“, erklärt Tante Leni. „Nein, ich glaube, das schaut nur so aus, weil der Mond so weit weg ist“, kontert Laura
Sebastian, 3
Mama blättert mit Sebastian im Familienalbum. Bei den Fotos vom letzten Griechenland-Urlaub fragt Mama: „ Freust du Dich schon auf den Sommer?“ „Ja. Da kann ich wieder kurzärmlige Hosen anziehen.“
Peter, 7
„Aus! Heute gibt’s kein Fernsehen mehr“, entscheidet Mama. Peter ist damit nicht einverstanden und verhandelt: „Wenn ich nicht mehr fernsehen darf, trinke ich hunderttausend Liter Kaffee und dann spielts die ganze Nacht Rambazamba.“

Sophie, 3
„Sophie, meine Liebe, bist du ein Vampir?“, fragt Papa seine Tochter im Scherz, weil sie etwas spitze Eckzähne hat. „Ein Vampir?“, fragt Sophie entsetzt und schaut ihren Vater ungläubig an. „Aber ich mag ja gar kein Bier. Nein, ich bin kein Vampir.Du bist doch der Biertrinker bei uns, Papa.“

Lilly, 2 1/2

Einen besonders süßen Versprecher hat uns die kleine Lilly geliefert: „Wie heißt es, Lilly: eine Kuh, zwei ...?“ fragt Mama. „Zwei Kuchen“, antwortet Lilly.


 
Indira, 3

Der Himmel verdunkelt sich und ein Gewitter zieht auf. „Oh Mama!“, schreit Indira, „... ich habe so Angst vorm Blitz und vor Madonna.“ Gemeint waren natürlich Blitz und Donner.


 
Sandra, 4

„Hast du auch schön mit deinem kleinen Bruder gespielt?“, fragt Papa Sandra, als er am Abend von der Arbeit nach Hause kommt. „Nein“, sagt Sandra. „Spielen mit dem Kleinen war mir zu fad. Ich habe dann mit ihm gestritten, da ist die Zeit gleich viel, viel schneller vergangen.“


 
Oskar, 2

„Meine Schwester Lara ist schon abgestillt“, berichtet Oskar und streichelt seiner Baby-Schwester stolz über den Kopf. „Jetzt muss sie nur noch abgeflascht werden.“


 

Neues von Austrian Business Woman

Ist+Kinderl+rm+strafbar+

Ist Kinderlärm strafbar?

Geht es nach der heimischen Gesetzeslage, dann kann gegen Kinderlärm gerichtlich leider noch immer vorgegangen werden.

Eine Lärmschutzwand oder die Klage: Bei spielenden Kindern, die toben, lachen, quietschen oder weinen, hört sich für viele Anrainer der Spaß auf. Immer häufiger kommt es zu Konflikten innerhalb von Wohnhausanlagen oder rund um Kindergärten, weil sich Nachbarn durch den „Lärm“ der Kinder gestört fühlen.

In Deutschland wurde nun aus aktuellem Anlass das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert: „Kinderlärm“ aus Kindertagesstätten, von Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen gilt nicht länger als schädliche Umwelteinwirkung. Somit dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte bei einer Beurteilung auch nicht mehr herangezogen werden.

Kinderlärm und das Gesetz

In Österreich können Bewohner nach wie vor gerichtlich gegen Kinderlärm vorgehen, was die Kinder- und Jugendanwälte Österreichs stark kritisieren. Zwar gibt es ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach „von einem Spielplatz ausgehender Lärm grundsätzlich nicht als Störung angesehen werden könne, die die Brauchbarkeit einer Wohnung oder einer Rechtsanwaltskanzlei vermindere“. Doch vor Gericht wird jede Art von Lärm gleich behandelt, egal, ob sie von einer Bohrmaschine oder einem Kind stammt. „Eine ähnliche gesetzliche Verankerung wie in Deutschland wäre auch für Österreich wichtig“, sagt Wiens Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid. Denn derzeit können Anrainer ihre Klage auf Paragraf 364/2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) stützen, wonach nicht ausgeschlossen ist, dass Kinderlärm als „schädliche Immission“ gewertet werden kann. „Es sollte selbstverständlich sein, dass Kinder auf Spielplätzen und in Wohnhausanlagen ungestört spielen können“, sind sich die Kinder- und Jugendanwälte einig. Immerhin sei Freizeit und Spiel auch als geschütztes Gut in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Spiel und Spaß dürften laut den Kinder- und Jugendanwälte auch nicht bloß als „Zeitvertreib“ abgetan werden, da sie eine wichtige Entwicklungsnotwendigkeit für die Kinder darstellen. Leider zeige sich in der Praxis aber ein anderes Bild: Immer wieder gehen erboste Nachbarn auf Kinder und deren Eltern los, beschimpfen sie oder verständigen die Polizei. Oft entspinne sich daraus ein jahrelanger Kampf, den viele Eltern durch einen Umzug zu beenden versuchen.  In der Kärntner Gemeinde Völkermarkt wollte der Bürgermeister sogar eine Holzwand vor einem Kindergarten errichten lassen, um einem Ehepaar entgegenzukommen, das sich über den Lärm der Kinder beschwert hatte. „Eine gesetzliche Grundlage wäre ein wichtiges Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der Kinder nicht als Störfaktor gelten“, resümieren die Kinder- und Jugendanwälte, die auch weiterhin konsequent für das Recht auf kindliches Spiel eintreten werden.

Kasten: Fall Völkermarkt – Lärm stört Pensionisten

Wie die Medien ausführlich berichteten, errichtet die Gemeinde eine Lärm- und Sichtschutzwand auf dem Spielplatz des Bewegungskindergartens in Völkermarkt (Ktn.). Ein Anrainer-Ehepaar hatte sich über die Lärmbelästigung beschwert. Nun wird eine 30 Meter lange Holztrennwand aufgebaut. Vormittags spielen auf der großzügigen Gartenanlage des Bewegungskindergartens bis zu 75 Kinder. Das ältere Anrainer-Ehepaar, das auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnt, hat sich wiederholt bei der Gemeinde über die Lärmbelästigung beschwert. Und das, obwohl zu ihrem Haus hin bereits eine doppelte Heckenreihe steht. Nun wird der Lärmschutzzaun auf Gemeindekosten gebaut. 

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