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Drohne unterm Weihnachtsbaum? Das sollten Sie wissen…

Über 100.000 Spielzeugdrohnen gibt es bereits in Österreich. Was tun bei Unfällen? Mit der UNIQA Haushaltsversicherung sind Sie bei der Verwendung von Spielzeug und Flugmodellen auf der sicheren Seite. 

Der Drohnen-Hype in Österreich geht weiter und wird vor allem im Weihnachtsgeschäft wieder für Umsatzrekorde sorgen. Beliebt sind bei Herrn und Frau Österreicher die sogenannten Spielzeugdrohnen – also jene Flugkörper, die 79 Joule Bewegungsenergie nicht überschreiten. Über 100.000 sollen laut Schätzungen des Handels bereits bei uns im Land herumfliegen.


Und immer wieder sorgen Drohnen für brenzlige Situationen am Himmel. Der Leiter der Versicherungstechnik Privat & Gewerbe bei UNIQA Österreich, Alois Dragovits, ist als Sachversicherungsexperte immer wieder mit den Folgen des Drohnen-Booms konfrontiert: „Abstürze mit Spielzeugdrohnen können Menschen bereits schwer verletzten. Wirklich kritisch wird es aber, wenn eine größere Drohne abstürzt oder es zu einer Kollision mit einem Flugzeug oder Hubschrauber kommt.“

Grundsätzlich gilt in Österreich: Drohnen über 79 Joule Bewegungsenergie brauchen eine Genehmigung der Austro Control und eine eigene Haftpflichtversicherung – auch wenn sie das Gerät nur für private Zwecke nutzen. 

UNIQA hat jetzt passend zum Drohnen-Boom die Versicherung für alle Hobbypiloten. Der Deckungsumfang entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Luftfahrtgesetzes. Die jährliche Prämie für den österreichweiten Versicherungsschutz liegt bei 75 Euro pro Drohne bzw. 60 Euro für Kunden mit einer UNIQA Kfz- oder Sachversicherung, wie zum Beispiel Haushalts- oder Rechtsschutzversicherung. 

Tipp: Innerhalb der UNIQA Haushaltsversicherung ist bereits die Haftpflichtversicherung sowohl für Spielzeug-Drohnen als auch für Flugmodelle bis 5 kg automatisch und ohne zusätzlich anfallende Prämie inklusive. Wichtig: Für eine „richtige“ Drohne, also ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1, ist eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich.

Praktisches Wissen:
Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis zu 79 Joule und bis zu einer max. Flughöhe von 30 m benötigen laut österreichischem Luftfahrtgesetz keine Betriebsbewilligung der Austro Control. Diese Regelung betrifft die sogenannten Spielzeugdrohnen. Zur Vereinfachung der Frage, ob es sich bei einer „Drohne“ um Spielzeug handelt oder nicht, wird anstelle der 79 Joule häufig ein Grenzwert von 250 Gramm Gewicht angeführt. Der Grund: 
250 Gramm entsprechen bei einem Absturz aus einer Betriebshöhe von 30 Metern 79 Joule Bewegungsenergie. Somit ändert sich die Bewegungsenergie mit steigendem Gewicht. 
Weitere Infos unter: www.uniqa.at

Foto: Shutterstock/Kit Rin