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Sommerferien: Badeunfälle müssen nicht sein

Mitte Juni machte eine traurige Nachricht die Runde: Die 19 Monate alte Tochter von US-Skistar Bode Miller und seiner Ehefrau Morgan ist in einem Swimming-Pool ums Leben gekommen. „Ertrinkungsfälle sind bei Kindern unter 15 Jahren nach Transportmittelunfällen die zweithäufigste Unfallart mit tödlichem Ausgang“, warnte Achim Haag, Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG) e.V.

Auf einen Todesfall kommen zudem vermutlich noch einmal fünf bis zehn „Beinahe-Ertrinkungsunfälle“. Diesen Kindern kann zwar durch intensivmedizinische Maßnahmen häufig das Leben gerettet werden, jedoch sind die Langzeitresultate fatal: Schwere neurologische Schäden sind oftmals die Folge. Die Mehrzahl der Ertrinkungsunfälle ereignet sich im häuslichen Umfeld, bei Kleinkindern vor allem im Garten- teich, im Pool oder einem nahegelegenen Bach. Für ältere Kinder liegen die Hauptgefahrenorte in Badegewässern oder in Schwimmbädern.

Eltern und andere Aufsichtspersonen sollten kleine Kinder daher selbst an flachen Gartentei- chen oder Pools nie aus den Augen lassen und sich später von den Schwimmkünsten der Anfänger nicht vorschnell beeindrucken lassen. Denn „Ich kann schon schwimmen“ sagen Kinder stolz, sobald sie nur ein paar Schwimmzüge beherrschen. Aber auch Kinder mit dem „Seepferdchen“-Abzeichen müssen weiter beaufsichtigt werden. Für dieses Schwimmabzei- chen brauchen die Kleinen lediglich 25 Meter schwimmen können und einen Gegenstand aus einem bauchtiefen Wasser mit einer Hand heraufholen. Das reicht nicht aus für ein si- cheres Schwimmen, vor allem nicht, wenn Unvorhergesehenes passiert, z. B. im Getümmel im Schwimmbad. Erst das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) entspricht den Anforderungen des sicheren Schwimmens.

Allgemeine Tipps zur Wassersicherheit von Kindern

Kinder sind nicht in der Lage, die gesamte Tragweite ihres Handelns zu überschauen. Sie benötigen daher am Wasser, egal ob am Gartenteich, im Schwimmbad oder am See, eine stets aufmerksame Aufsicht.

Darauf sollten Sie achten:

  • Versuchen Sie Gefahrenpunkte vorausschauend auszumachen.

  • Gewöhnen Sie Ihre Kinder früh ans Wasser und führen Sie sie ab einem Alter von vier Jahren an das Schwimmen heran.

  • Lassen Sie Ihre Kinder am Wasser nie aus den Augen.

  • Bleiben Sie bei kleinen Kindern stets in „Griffweite“. Wechseln Sie sich bei der Aufsicht ab, damit Sie sich selbst auch entspannen können.

  • Kinder müssen genau wissen, was erlaubt und was verboten ist. Erinnern Sie Ihre Kinder an Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen.

  • Bleiben Sie in Ihrer Aufsicht immer aktiv, auch wenn es eine offizielle Badeaufsicht im Schwimmbad gibt oder falls Ihr Kind Schwimmflügel trägt. Es genügen wenige Augenblicke, in denen etwas passieren kann.

  • Luftmatratzen, aufblasbare Ringe oder Gummitiere sind für Nichtschwimmer gefährlich, weil sie eine trügerische Sicherheit vermitteln. Das gleiche gilt in Bezug auf Schwimmsitze für Kleinkinder oder Babys.

  • Holen Sie Kinder aus dem Wasser, sobald sie frieren.

Foto/Quelle: Shutterstock/YanLev, DGK

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